Allgemeine Geschäftsbedingungen
1. Allgemeines
Für den Geschäftsverkehr zwischen Proxilia GmbH (nachfolgend Lieferant) genannt und ihrem Vertragspartner (nachfolgend Kunde genannt) gelten die nachstehenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen.
Der Lieferant behält sich vor, diese Bedingungen jederzeit geänderten Verhältnissen anzupassen. Änderungen müssen zu ihrer Verbindlichkeit dem Kunden schriftlich mitgeteilt werden. Geschäftsbedingungen des Kunden, die diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen widersprechen, haben nur Gültigkeit, wenn sie vom Lieferanten ausdrücklich anerkannt werden.
2. Lieferung
Die Lieferung erfolgt ab unserem Lager auf Gefahr des Kunden. Verpackungs- und Frachtkosten gehen zu Lasten des Kunden. Teillieferungen sind erlaubt.
3. Mängelrügen
Reklamationen sind innert 48 Stunden nach Erhalt der Ware anzubringen, andernfalls gilt die Lieferung als angenommen. Lieferungen mit erkennbaren Transportschäden sind unter Vorbehalt anzunehmen und allfällige Schäden dem Transportunternehmen innert 5 Tagen schriftlich zu melden.
4. Preise
Die Preise werden gemäss der jeweils gültigen Preisliste verrechnet. Preisänderungen und Irrtümer bleiben jederzeit vorbehalten.
Die Preise verstehen sich vorbehältlich eventueller Materialpreisaufschläge von Lieferanten der Proxilia GmbH Russikon, die nach Abgabe der Offerte eintreten.
Die Proxilia GmbH Russikon ist berechtigt, die diesbezüglichen Mehrkosten den
Kunden in Rechnung zu stellen.
Kostenvoraschläge bei Reparaturen werden nach Aufwand verrechnet.
Der Aufwand für Beratungen vor Ort und detailierte Offerten können in Rechnung gestellt werden, sofern es nicht zur Auftragserteilung führt.
5. Zahlungskonditionen
Bei Erstbestellungen erfolgt die Lieferung nur gegen Vorauskasse. Allfällige weitere Lieferungen können per Rechnung maximal bis zum Höchstbetrag der durch den Lieferanten individuell festgelegten und periodisch angepassten Kreditlimite erfolgen. Rechnungen sind, wenn nicht anders vereinbart, in Schweizer Franken innert 10 Tagen ohne jeden Abzug zahlbar. Massgebend ist das Datum des Zahlungseingangs auf dem Konto vom Lieferanten. Nach Ablauf der Zahlungsfrist von 10 Tagen ist der Käufer im Verzug, und es werden ihm sämtliche Folgekosten nach Fakturadatum berechnet. Bei Überschreitung der Kreditlimite oder bei Zahlungsverzug ist der Lieferant berechtigt, für weitere Lieferungen Vorauszahlung zu verlangen, per Nachnahme zu liefern, noch nicht ausgeführte Lieferungen zurückzuhalten und ausgeführte Bestellungen zurückzufordern. Dem Kunden steht kein Zurückhaltungsrecht auf Grund irgendwelcher Forderungen zu.
6. Garantie
Der Lieferant gewährt dem Kunden auf Geräte eine Garantie von einem Jahr. Schäden, die auf unsachgemässe Behandlung zurückzuführen sind, sind von der Garantie ausgeschlossen. Für gewisse Produkte gewährt der Lieferant eine längere Garantiedauer entsprechend den Lieferwerkbestimmungen. Für einige Produkte sind die Garantieleistungen gegen Aufpreis in Umfang und Dauer erweiterbar. Als Garantienachweis gilt die Rechnungskopie oder die Garantiekarte. Während den Reparaturarbeiten besteht kein Anspruch auf Ersatzgeräte. Garantiefälle sind dem Lieferanten vor der Rücksendung anzumelden. Der Lieferant legt fest, an welche Schweizer Adresse diese zu erfolgen haben. Die Kosten für die Rücksendung trägt der Kunde. Die Haftung für Folgeschäden ist ausdrücklich ausgeschlossen.
7. Technische Angaben
Alle technischen Spezifikationen, Daten und Abmessungen der Produkte basieren auf den Angaben der Hersteller und sind nur in deren Rahmen verbindlich. Verfügbarkeits- und Spezifikationsänderungen bleiben jederzeit ohne vorherige Ankündigung vorbehalten.
8. Eigentumsvorbehalt
Die gelieferte Ware bleibt bis zur vollständigen Bezahlung Eigentum vom Lieferanten. Der Lieferant ist berechtigt, den Eigentumsvorbehalt im zuständigen Register am jeweiligen Wohnsitz des Kunden gemäss Art. 715 ZGB eintragen zu lassen. Der Kunde gibt stillschweigend sein Einverständnis im Sinne Art. 4 der Verordnung des Bundesgerichts betreffend die Eintragung des Eigentumsvorbehalts, so dass der Lieferant den Vorbehalt ohne Mitwirkung des Kunden eintragen lassen kann. Sollte die Mitwirkung trotzdem nötig sein, so ist der Käufer verpflichtet bei der Eintragung mitzuwirken.
9. Annullierung
Die Annullierung von Bestellungen ist nur mit Zustimmung vom Lieferanten möglich. Eventuell entstandene Kosten sind vom Kunden zu übernehmen.
10. Anwendbares Recht, Gerichtsstand
Auf das Rechtsverhältnis zwischen dem Lieferanten und dem Kunden ist ausschliesslich schweizerisches Recht anwendbar.
Gerichtsstand ist Pfäffikon ZH
08. Oktober 2011